INFINCO Markel Pro Media

Die neue Versicherung für die
Kreativwirtschaft.

In Kooperation mit

Die erste branchenspezifische
Versicherung für Kreativdienstleister.

Jedes Berufsbild birgt seine Risiken. Auch in der Kommunikationsbranche gibt es rechtliche Fallstricke. Sich aus deren Fängen zu befreien, kann ordentlich ins Geld gehen und schlimmstenfalls sogar existenzbedrohend werden. Denn während Handwerks- oder Gewerbebetriebe bei fehlerhaften Leistungen vor allem Personen- und Sachschäden verursachen, entstehen in der Kreativbranche meist Vermögensschäden. Problematisch ist das deshalb, weil viele Werbeagenturen, Grafikstudios und andere Kreativunternehmen meist nur eine konventionelle Betriebshaftflichtversicherung abgeschlossen haben. So ist die Deckung von Vermögensschäden oft gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Daher arbeiteten wir seit Monaten mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol an einer passgenauen Versicherungslösung für Kreative. Das Produkt trägt den Namen "INFINCO Markel Pro Media" und wird österreichweit angeboten.

Unterstützt durch

Für alle. In ganz Österreich.

Werbeagenturen, Internetagenturen, Medienagenturen, Contentagenturen, Marketingagenturen, Social-Media-Agenturen, PR-Agenturen, SEM-SEO, Künstleragenturen, Webblogs, Grafikdesign, Illustration, Fotografie, Webdesign, Text, Eigenverlag, Marketingberatung, Social-Media-Beratung, PR-BeraterInnen, Markt-/Meinungsforschung, Eventmanagement, Kommunikationsberatung, Content-Management, Brand-Management, Affilate-Management, RedakteurInnen, Freie JournalistInnen, Kamera/Ton, RegiseurInnen u.v.m.

Ihre Tätigkeit ist nicht dabei?
Senden Sie eine Anfrage und wir klären natürlich ab, ob Ihre Tätigkeit versichert werden kann.

Situation bei Agenturen

So schaut die aktuelle Versicherungs-Situation vieler Kreativ-Dienstleister aus.

Viele Unternehmen sind bis zum ersten Schaden gar nicht versichert.


Sobald Strukturen (Unternehmensgröße, Büro, Mitarbeiter) vorhanden sind, wird eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen


Oftmals sind damit keine reinen Vermögensschäden versichert bzw. nur als (geringe) Sublimits.


Der reine Vermögensschaden ist das Hauptrisiko für Unternehmen aus der Medienbranche.


Klagebereitschaft der Geschädigten (Kunden) steigt an, teilweise auch konstruierte Ansprüche (Abwehr)


vertragliche Haftung ist meist ausgeschlossen


oftmals sind IT-nahe Tätigkeiten nicht mitversichert


In Österreich nur geringe Versicherungssummen zugänglich

Die Highlights

Wer sich die Highlights der neuen Versicherung für die Kreativbranche anschaut, wird schnell erkennen, wie umfangreich die Leistungen von INFINCO Markel Pro Media sind. Und das ist nicht alles...

Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

Fehler passieren schnell - wenn diese finanzielle Folgen für Ihre Kunden haben, sind Sie abgesichert

Offene Berufsbilddeckung für mehr Sicherheit 

Alle Tätigkeiten aus der Werbe- und Kommunikationsbranche sind versichert - da das Berufsbild laufend in Bewegung ist

Hohe Versicherungssummen auch für Großaufträge

Damit der nächste Auftrag beim Großkunden nicht an Formalitäten scheitert

Weltweiter 

Versicherungsschutz 

Gerade in internationalen Branchen wie dieser sollen Ländergrenzen keine Hindernisse sein.

Mitversicherung vertraglicher Haftpflichtansprüche

Vertragliche und auch verschuldens- unabhängige Haftpflichtansprüche sind versichert

Eigenschadenversicherung inkludiert

Vertrauensschaden- und Betrugsversicherung

Selbstbehalt

wählbar

Je nach Präferenz - Absicherung auch kleinerer Versicherungsfälle oder etwas weniger Prämie zahlen

attraktive Zusatzbausteine

(optional)

Absicherung von Schlüsselmitarbeitern, Cyberrisiken und Druckeigenschäden im Rahmen von integrierten Bausteinen.

Betriebshaftpflicht

(optional)

Die Absicherung für verursachte Personen- und Sachschäden darf auch nicht zu kurz kommen

Author

Viele Jahre haben Kollegen bemängelt, dass es keine passgenaue Versicherungslösung für Kreative gibt. Jetzt haben wir es mit Infinco geschafft und darauf sind wir doch etwas stolz.

Tom Jank
Kreativer, FGO Werbung & Marktkommunikation Tirol
Author

Die verschiedenen Branchen der Kreativwirtschaft sind stark ausdifferenziert und haben ihre ganz eigenen Versicherungsbedürfnisse – etwa, wenn es um Datensicherheit geht oder um technische Schadensfälle.

Wir haben dieses neue Versicherungspaket analysiert und festgestellt, dass es genau auf die Erfordernisse der täglichen Arbeit in unserem Designstudio zugeschnitten ist.

Kurt Höretzeder
himmel. Studio für Design und Kommunikation

Schadensfälle aus der Praxis

welche mit INFINCO Markel Pro Media versichert sind

Verzögerte Leistungserbringung

Eine Medienagentur ist mit der Leitung eines Projektes bei einem Auftraggeber betraut. Aufgrund personeller Ausfälle ist die Agentur nicht in der Lage, wichtige Unterlagen rechtzeitig abzugeben. 

Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber stellt Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 120.000 € in Anspruch.

Internet-Werbekampagne

Eine Werbe-Agentur wird mit der Erstellung einer Online-Werbekampagne beauftragt.

In Folge eines fahrlässigen Fehlers der Agentur kommt es bei der Durchführung der Kampagne zum Wettbewerbsverstoß.

Für die Abmahnung und den Schadenersatz nimmt der Kunde die Agentur in Regress

Cartoonist klagt Verwendungsrechte

Eine von einem Fast Food Restaurant beauftragte Werbeagentur trat für eine Kampagne an die Erfinder eines Zeichentrick Hundecharakters heran. Die Cartoonzeichner entwickelten folglich Entwürfe, welche den Hund und die Marke des Restaurants zeigten. Unter der Annahme einer Bezahlung bei Einsatz der Entwürfe in der Kampagne lieferten die Zeichner Art Boards an die Agentur. Diese jedoch entwickelte eine eigene Kampagne mit einem echten Tier als Hauptdarsteller, der augenscheinlich sehr viele Charakteristika des Zeichentrick Hundes aufwies.

Die Zeichner verklagten die Agentur und behaupteten, dass die zur Verfügungstellung der Entwürfe eine Limitierung der Verwendungsrechte impliziere. In der Folge führe jegliche andere Verwendung zu einer Rechteüberschreitung und Schadenersatz. Der Fall erreichte das höchste Berufungsgericht und erzielte dort einen sehr hohen Vergleich.

Verspätetes Mailing

Eine Agentur wurde von einer großen Wohltätigkeitsorganisation beauftragt, 100.000 Mailing-Päckchen vorzubereiten. Der Versand der Päckchen sollte nach einem komplexen und sehr zeitkritischen Ablaufplan erfolgen.

Eine Vielzahl kleinerer Fehler bei der Organisation des Mailings führte dazu, dass der Zeitplan der Wohltätigkeitsorganisation vollkommen überworfen wurde und die Päckchen erst mit einer Verzögerung von 3 Arbeitstagen versandt werden konnten.

Zwei Monate nach dem Versand beschwerte sich die Wohltätigkeitsorganisation, dass der Verzug des Mailings eine ungewöhnlich niedrige Antwortquote bedingt hatte. Um die Diskrepanz im Spendenvolumen auszugleichen verlangte die Organisation € 200.000 Schadenersatz.

Werbebriefe für eine Bank

Eine Agentur erhielt von einer Bank den Auftrag, 150.000 Werbebriefe zu produzieren. Nach einer ersten Abnahmerunde stellte das Compliance Team der Bank eine Unsauberkeit im Text fest und ließ der Agentur eine neue, verbesserte Version des Textes zukommen. Die Agentur schickte die zweite Version des Mailings an die Druckerei, jedoch ohne diese von der Änderung in Kenntnis zu setzen. Diese druckte nichtsahnend 150.000 Kopien des falschen Werbebriefes. Erst nach dem Versand von 100.000 Briefen wurde der Fehler entdeckt.

Die Bank machte daraufhin einen Schaden in Höhe von über € 100.000 bei der Agentur geltend.

Räudiger Tippfehler

Der Versicherungsnehmer übernahm für einen Jägertaschenkalender die Drucksatzerstellung. Neben Waffen und Bekleidung wurden auch unterschiedliche Jagdhunde beschrieben. Beim Korrekturlesen übersah man jedoch einen Druckfehler und schon wurde aus dem Schweißhund ein... naja, genau.

Da ein Neudruck nicht mehr möglich war, überklebte man in jedem Kalender die falsche Bezeichnung. Der Versicherer übernahm die Kosten für die Aufkleberaktion.

Das Überkleben der falschen "Hunderasse" kostete insgesamt 25.000 € (ein kompletter Neudruck der Taschenkalender hätte 150.000 € gekostet)

Wenn man nach dem Download

 die Urheberrechte vergisst...

Beim Surfen im Internet hat ein Kunde Gefallen an einigen Bildern gefunden, sie heruntergeladen und auf die eigene Website gestellt. Schon bald kam die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und die Nachforderung für Lizenzen pro Bild und Verwendungsmonat. Der Fall zeigt, dass man heutzutage bei der nicht erlaubten Verwendung von Bildern und Musik im Internet fast immer Urheberrechte oder gar Persönlichkeitsrechte anderer verletzen kann.

Der Schaden belief sich auf lediglich 3.500 €, weil man nachweisen konnte, dass die Bilder erst seit 2 Monaten auf der Website verwendet wurden.

Wenn einem Kunden 

der Monitor auf den Fuß fällt

Der Mitarbeiter einer Werbe­agentur ist auf einem Auswärts­termin bei einem Kunden. Dort stößt er gegen einen Monitor. Dieser fällt zu Boden und geht kaputt. Dabei trifft er den Fuß des Kunden, dessen Zeh darauf­hin gebrochen ist. Der komplizierte Bruch muss operiert werden. Der Mitarbeiter fällt einige Wochen aus. Die Werbe­agentur wird auf Schaden­sersatz und hohes Schmerzens­geld verklagt. 

Die Betriebs­haftpflicht für Werbe­agenturen kommt für den entstandenen Schaden auf.

Wie viel kostet die Versicherung?

Wir haben hier ein einfaches System entwickelt, mit einer klaren und fairen Preisgestaltung, die für EPUs, kleine Büros und größere Agenturen spezifische Lösungen anbietet. Hier können Sie sich schon mal einen Überblick verschaffen.

Versicherungssumme
Jahresumsatz bis
100.000 €
250.000 €
500.000 €
750.000 €
1.000.000 €
1.500.000 €
 300.000 €
374,63 €
409,59 €
429,57 €
559,44 €
679,32 €
839,16 €
500.000 €
469,53 €
559,44 €
579,42 €
714,28 €
839,16 €
1.043,95 €
1.000.000 €
504,50 €
729,27 €
769,23 €
944,06 €
1.078,92 €
1.283,71 €
1.500.000 €
689,31 €
834,16 €
884,12 €
1.073,92 €
1.228,77 €
1.463,56 €
2.000.000 €
719,28 €
879,12 €
939,06 €
1.143,86 €
1.308,69 €
1.558,44 €
3.000.000 €
799,20 €
939,06 €
1.033,96 €
1.313,68 €
1.433,75 €
1.653,35 €

Alle Beträge in EUR, Prämien inkl. Baustein Betriebshaftpflicht (EUR 3.000.000) & inkl. 11% Versicherungssteuer, 3 Jahre Vertragslaufzeit, jährliche Zahlweise

Interessiert? - fordern Sie unverbindlich ein Angebot an

INFINCO wird für Sie tätig als Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Damit wir für Sie einen Deckungsvorschlag zusammenstellen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen:


Name Ihres Unternehmens & Rechtsform*
Adresse*
PLZ & Ort*
Ihr Name
Ihre Telefonnummer
Tätigkeit Ihres Unternehmens*
Jahresumsatz*
gewünschte Versicherungsumme*
gewünschter Selbstbehalt*
gewünschte Zusatzdeckungen
Sie erwirtschaften mit den Tätigkeiten als Reprobetrieb, Lettershop sowie im Direktmailing oder Direktmarketing mehr als 10% Ihres Umsatzes.*
Sie erbringen Beratungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel mit privaten und gewerblichen Kontaktdaten oder dem Design von Konsum- und Industriegütern (Produktdesign).*
Sie erwirtschaften derzeit einen Jahresumsatz von mehr als EUR 250.000 in den USA.*
Sie hatten in den letzten 5 Jahren Schäden, die zusammen EUR 1.500 übersteigen und/oder es sind Umstände bekannt, die zu einem Schadeneintritt oder einer Inanspruchnahme führen können?*
Sollten Sie eine der oben genannten Risikoinformationen mit "JA" beantwortet haben, bitten wie Sie um eine kurze Erläuterung im nachfolgenden Feld:
Please fill all the required fields!
Please accept terms and conditions to proceed
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WEITER

Falls im Fragebogen etwas unklar ist, finden Sie hier vielleicht die Antwort:

Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?

Die Wahl der korrekten Versicherungssumme hängt hauptsächliche von Ihren Tätigkeiten und Ihrer Kundenstruktur ab und inwieweit Ihre Kunden von Ihrer Tätigkeit abhängig sind.

Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, wird immer individuell entschieden: Wie groß ist Ihr Betrieb? Wie hoch ist der finanzielle Schaden, den Sie einem anderen Unternehmen zufügen können?

Die Haftung von Verursachern von Vermögensschäden ist in der Höhe des Betrages nicht begrenzt. Somit müssen Verursacher für den, die
Versicherungsumme überschreitenden Teil, selbst aufkommen. Daher sollte die Deckungssumme so gewählt werden, dass der größtmögliche
Schaden, der verursacht werden kann, versichert ist.

Das Existenzrisiko nach einem Schadensfall kann durch die Auswahl der passenden Versicherungssumme gemindert werden.

Was deckt der Baustein "Eigenschaden durch mitversicherte Personen/Key-Man?

Mit diesem Baustein können Sie Ihr Unternehmen gegen schwere Fehler Ihrer Mitarbeiter absichern, für die Ihre Mitarbeiter einstehen müssten. 

Des weiteren bietet dieser Baustein Schutz beim Ausfall von Schlüsselarbeitskräften (durch länger andauernde Krankheit, Tod oder gerechtfertigte Entlassung) - ersetzt werden in diesem Fall die anfallenden Mehrkosten durch den Ausfall des Mitarbeiters. 

Was deckt der Baustein "Cyber-Versicherung"

Die Cyberversicherung deckt Kosten, die im Zusammenhang mit einem unbefugten Eingriff in die eigenen IT-Systeme entstehen (Hackerangriffe, Trojaner etc.).

Des weiteren ist es möglich, über eine Cyber-Versicherung den dadurch entstandenen Schaden im Rahmen eines Betriebsstillstandes abzusichern. 

Je nach Unternehmensgröße und -tätigkeit kommen wir mit einem passenden Angebot für die Cyberversicherung auf Sie zu.

Was deckt der Baustein "Druckeigenschadenversicherung"?

Sie erteilen im Rahmen Ihrer Tätigkeit immer wieder Aufträge an Druckereien auf eigenen Namen für Ihre Kunden und verrechnen diese dann weiter?

Dann ist dieser Baustein das Richtige für Sie - er deckt die Kosten abzüglich eines Selbstbehalts von EUR 250 ab, wenn ein Nachdruck für Ihren Kunden aufgrund eines eigenen Fehlers erforderlich ist.

Was deckt der Baustein "Betriebshaftpflichtversicherung"?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannten reine Vermögensschäden - für die Medienbranche sicherlich das vorrangige Risiko.

In der Betriebshaftpflichtversicherung können Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen, abgesichert werden. 

Ich habe eine Frage zu meinen Tätigkeiten mit "Ja (individuelle Risikoprüfung erforderlich)" beantwortet - was bedeutet das?

Das bedeutet vorläufig nur, dass wir möglicherweise zusätzliche Informationen benötigen.

Erläuten Sie uns bitte kurz die Details im dafür vorgesehenen Feld, warum diese Frage mit "JA" beantwortet werden musste und füllen Sie den Fragebogen einfach weiter aus.

Wir kommen auf Sie zu, wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen.

Alle Unterlagen zum Versicherungskonzept

Hier finden Sie alle Unterlagen zu unserem Versicherungskonzept - einfach zum Download, von kurz und knackig bis hin zu den Unterlagen für die ausführliche Recherche - wie es Ihnen gefällt.

Antragsmodell (alles drin)
Produktbroschüre (kurz)
Bedingungen (lang)
Fragebogen

Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag:
08:30 - 17:30 Uhr

Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr

ADRESSE INNSBRUCK

Fallmerayerstraße 126020 Innsbruck

ADRESSE WIEN

Marokkanergasse 7
1030 Wien

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