In Kooperation mit
Die erste branchenspezifische
Versicherung für Kreativdienstleister.
Jedes Berufsbild birgt seine Risiken. Auch in der Kommunikationsbranche gibt es rechtliche Fallstricke. Sich aus deren Fängen zu befreien, kann ordentlich ins Geld gehen und schlimmstenfalls sogar existenzbedrohend werden. Denn während Handwerks- oder Gewerbebetriebe bei fehlerhaften Leistungen vor allem Personen- und Sachschäden verursachen, entstehen in der Kreativbranche meist Vermögensschäden. Problematisch ist das deshalb, weil viele Werbeagenturen, Grafikstudios und andere Kreativunternehmen meist nur eine konventionelle Betriebshaftflichtversicherung abgeschlossen haben. So ist die Deckung von Vermögensschäden oft gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Daher arbeiteten wir seit Monaten mit der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol an einer passgenauen Versicherungslösung für Kreative. Das Produkt trägt den Namen "INFINCO Markel Pro Media" und wird österreichweit angeboten.
Unterstützt durch
Ihre Tätigkeit ist nicht dabei?
Senden Sie eine Anfrage und wir klären natürlich ab, ob Ihre Tätigkeit versichert werden kann.
So schaut die aktuelle Versicherungs-Situation vieler Kreativ-Dienstleister aus.
Wer sich die Highlights der neuen Versicherung für die Kreativbranche anschaut, wird schnell erkennen, wie umfangreich die Leistungen von INFINCO Markel Pro Media sind. Und das ist nicht alles...
Fehler passieren schnell - wenn diese finanzielle Folgen für Ihre Kunden haben, sind Sie abgesichert
Alle Tätigkeiten aus der Werbe- und Kommunikationsbranche sind versichert - da das Berufsbild laufend in Bewegung ist
Damit der nächste Auftrag beim Großkunden nicht an Formalitäten scheitert
Versicherungsschutz
Gerade in internationalen Branchen wie dieser sollen Ländergrenzen keine Hindernisse sein.
Vertragliche und auch verschuldens- unabhängige Haftpflichtansprüche sind versichert
Vertrauensschaden- und Betrugsversicherung
wählbar
Je nach Präferenz - Absicherung auch kleinerer Versicherungsfälle oder etwas weniger Prämie zahlen
(optional)
Absicherung von Schlüsselmitarbeitern, Cyberrisiken und Druckeigenschäden im Rahmen von integrierten Bausteinen.
(optional)
Die Absicherung für verursachte Personen- und Sachschäden darf auch nicht zu kurz kommen
welche mit INFINCO Markel Pro Media versichert sind
Eine Medienagentur ist mit der Leitung eines Projektes bei einem Auftraggeber betraut. Aufgrund personeller Ausfälle ist die Agentur nicht in der Lage, wichtige Unterlagen rechtzeitig abzugeben.
Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber stellt Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 120.000 € in Anspruch.
Eine von einem Fast Food Restaurant beauftragte Werbeagentur trat für eine Kampagne an die Erfinder eines Zeichentrick Hundecharakters heran. Die Cartoonzeichner entwickelten folglich Entwürfe, welche den Hund und die Marke des Restaurants zeigten. Unter der Annahme einer Bezahlung bei Einsatz der Entwürfe in der Kampagne lieferten die Zeichner Art Boards an die Agentur. Diese jedoch entwickelte eine eigene Kampagne mit einem echten Tier als Hauptdarsteller, der augenscheinlich sehr viele Charakteristika des Zeichentrick Hundes aufwies.
Die Zeichner verklagten die Agentur und behaupteten, dass die zur Verfügungstellung der Entwürfe eine Limitierung der Verwendungsrechte impliziere. In der Folge führe jegliche andere Verwendung zu einer Rechteüberschreitung und Schadenersatz. Der Fall erreichte das höchste Berufungsgericht und erzielte dort einen sehr hohen Vergleich.
Eine Agentur wurde von einer großen Wohltätigkeitsorganisation beauftragt, 100.000 Mailing-Päckchen vorzubereiten. Der Versand der Päckchen sollte nach einem komplexen und sehr zeitkritischen Ablaufplan erfolgen.
Eine Vielzahl kleinerer Fehler bei der Organisation des Mailings führte dazu, dass der Zeitplan der Wohltätigkeitsorganisation vollkommen überworfen wurde und die Päckchen erst mit einer Verzögerung von 3 Arbeitstagen versandt werden konnten.
Zwei Monate nach dem Versand beschwerte sich die Wohltätigkeitsorganisation, dass der Verzug des Mailings eine ungewöhnlich niedrige Antwortquote bedingt hatte. Um die Diskrepanz im Spendenvolumen auszugleichen verlangte die Organisation € 200.000 Schadenersatz.
Eine Agentur erhielt von einer Bank den Auftrag, 150.000 Werbebriefe zu produzieren. Nach einer ersten Abnahmerunde stellte das Compliance Team der Bank eine Unsauberkeit im Text fest und ließ der Agentur eine neue, verbesserte Version des Textes zukommen. Die Agentur schickte die zweite Version des Mailings an die Druckerei, jedoch ohne diese von der Änderung in Kenntnis zu setzen. Diese druckte nichtsahnend 150.000 Kopien des falschen Werbebriefes. Erst nach dem Versand von 100.000 Briefen wurde der Fehler entdeckt.
Die Bank machte daraufhin einen Schaden in Höhe von über € 100.000 bei der Agentur geltend.
Der Versicherungsnehmer übernahm für einen Jägertaschenkalender die Drucksatzerstellung. Neben Waffen und Bekleidung wurden auch unterschiedliche Jagdhunde beschrieben. Beim Korrekturlesen übersah man jedoch einen Druckfehler und schon wurde aus dem Schweißhund ein... naja, genau.
Da ein Neudruck nicht mehr möglich war, überklebte man in jedem Kalender die falsche Bezeichnung. Der Versicherer übernahm die Kosten für die Aufkleberaktion.
Das Überkleben der falschen "Hunderasse" kostete insgesamt 25.000 € (ein kompletter Neudruck der Taschenkalender hätte 150.000 € gekostet)
die Urheberrechte vergisst...
Beim Surfen im Internet hat ein Kunde Gefallen an einigen Bildern gefunden, sie heruntergeladen und auf die eigene Website gestellt. Schon bald kam die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und die Nachforderung für Lizenzen pro Bild und Verwendungsmonat. Der Fall zeigt, dass man heutzutage bei der nicht erlaubten Verwendung von Bildern und Musik im Internet fast immer Urheberrechte oder gar Persönlichkeitsrechte anderer verletzen kann.
Der Schaden belief sich auf lediglich 3.500 €, weil man nachweisen konnte, dass die Bilder erst seit 2 Monaten auf der Website verwendet wurden.
der Monitor auf den Fuß fällt
Der Mitarbeiter einer Werbeagentur ist auf einem Auswärtstermin bei einem Kunden. Dort stößt er gegen einen Monitor. Dieser fällt zu Boden und geht kaputt. Dabei trifft er den Fuß des Kunden, dessen Zeh daraufhin gebrochen ist. Der komplizierte Bruch muss operiert werden. Der Mitarbeiter fällt einige Wochen aus. Die Werbeagentur wird auf Schadensersatz und hohes Schmerzensgeld verklagt.
Die Betriebshaftpflicht für Werbeagenturen kommt für den entstandenen Schaden auf.
Wir haben hier ein einfaches System entwickelt, mit einer klaren und fairen Preisgestaltung, die für EPUs, kleine Büros und größere Agenturen spezifische Lösungen anbietet. Hier können Sie sich schon mal einen Überblick verschaffen.
Versicherungssumme | Jahresumsatz bis | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
100.000 € | 250.000 € | 500.000 € | 750.000 € | 1.000.000 € | 1.500.000 € | |
300.000 € | 374,63 € | 409,59 € | 429,57 € | 559,44 € | 679,32 € | 839,16 € |
500.000 € | 469,53 € | 559,44 € | 579,42 € | 714,28 € | 839,16 € | 1.043,95 € |
1.000.000 € | 504,50 € | 729,27 € | 769,23 € | 944,06 € | 1.078,92 € | 1.283,71 € |
1.500.000 € | 689,31 € | 834,16 € | 884,12 € | 1.073,92 € | 1.228,77 € | 1.463,56 € |
2.000.000 € | 719,28 € | 879,12 € | 939,06 € | 1.143,86 € | 1.308,69 € | 1.558,44 € |
3.000.000 € | 799,20 € | 939,06 € | 1.033,96 € | 1.313,68 € | 1.433,75 € | 1.653,35 € |
Alle Beträge in EUR, Prämien inkl. Baustein Betriebshaftpflicht (EUR 3.000.000) & inkl. 11% Versicherungssteuer, 3 Jahre Vertragslaufzeit, jährliche Zahlweise
INFINCO wird für Sie tätig als Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Damit wir für Sie einen Deckungsvorschlag zusammenstellen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen:
Die Wahl der korrekten Versicherungssumme hängt hauptsächliche von Ihren Tätigkeiten und Ihrer Kundenstruktur ab und inwieweit Ihre Kunden von Ihrer Tätigkeit abhängig sind.
Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, wird immer individuell entschieden: Wie groß ist Ihr Betrieb? Wie hoch ist der finanzielle Schaden, den Sie einem anderen Unternehmen zufügen können?
Die Haftung von Verursachern von Vermögensschäden ist in der Höhe des Betrages nicht begrenzt. Somit müssen Verursacher für den, die
Versicherungsumme überschreitenden Teil, selbst aufkommen. Daher sollte die Deckungssumme so gewählt werden, dass der größtmögliche
Schaden, der verursacht werden kann, versichert ist.
Das Existenzrisiko nach einem Schadensfall kann durch die Auswahl der passenden Versicherungssumme gemindert werden.
Mit diesem Baustein können Sie Ihr Unternehmen gegen schwere Fehler Ihrer Mitarbeiter absichern, für die Ihre Mitarbeiter einstehen müssten.
Des weiteren bietet dieser Baustein Schutz beim Ausfall von Schlüsselarbeitskräften (durch länger andauernde Krankheit, Tod oder gerechtfertigte Entlassung) - ersetzt werden in diesem Fall die anfallenden Mehrkosten durch den Ausfall des Mitarbeiters.
Die Cyberversicherung deckt Kosten, die im Zusammenhang mit einem unbefugten Eingriff in die eigenen IT-Systeme entstehen (Hackerangriffe, Trojaner etc.).
Des weiteren ist es möglich, über eine Cyber-Versicherung den dadurch entstandenen Schaden im Rahmen eines Betriebsstillstandes abzusichern.
Je nach Unternehmensgröße und -tätigkeit kommen wir mit einem passenden Angebot für die Cyberversicherung auf Sie zu.
Sie erteilen im Rahmen Ihrer Tätigkeit immer wieder Aufträge an Druckereien auf eigenen Namen für Ihre Kunden und verrechnen diese dann weiter?
Dann ist dieser Baustein das Richtige für Sie - er deckt die Kosten abzüglich eines Selbstbehalts von EUR 250 ab, wenn ein Nachdruck für Ihren Kunden aufgrund eines eigenen Fehlers erforderlich ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannten reine Vermögensschäden - für die Medienbranche sicherlich das vorrangige Risiko.
In der Betriebshaftpflichtversicherung können Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen, abgesichert werden.
Das bedeutet vorläufig nur, dass wir möglicherweise zusätzliche Informationen benötigen.
Erläuten Sie uns bitte kurz die Details im dafür vorgesehenen Feld, warum diese Frage mit "JA" beantwortet werden musste und füllen Sie den Fragebogen einfach weiter aus.
Wir kommen auf Sie zu, wenn wir weitere Informationen von Ihnen benötigen.
Hier finden Sie alle Unterlagen zu unserem Versicherungskonzept - einfach zum Download, von kurz und knackig bis hin zu den Unterlagen für die ausführliche Recherche - wie es Ihnen gefällt.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag:
08:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
ADRESSE INNSBRUCK
Fallmerayerstraße 126020 Innsbruck
KONTAKT
T: +43 512 588580-88
T: +43 1 3618056 (Wien)
F: +43 512 588580-15
ADRESSE WIEN
Marokkanergasse 7
1030 Wien